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Auch wenn die altehrwürdige Glühbirne im täglichen Sprachgebrauch durchaus noch anzutreffen ist - vor allem bei den etwas betagteren Mitbürgern - sprechen wir schon lange nicht mehr von leuchtendem Obst, sondern von Lampen und Leuchten, wenn es um Glüh- oder Leuchtstofflampen bzw. die Geräte, in die Lampen eingesetzt werden, geht. Auch LED- und Hochdruckentladungslampen gehörten vor einigen Jahren noch nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch.
Nun, die Zeit ist schnelllebiger geworden und auch die Unterscheidung zwischen Lampen und Leuchten gehört bald der Vergangenheit an, denn ab dem 01. September 2021 vereinheitlichen die Wächter über Sprache, Strom und Kennzeichnung von leuchtenden Gegenständen mit den bekannten Energielabels die Begriffe, und es gibt dann als allgemeine Bezeichnung nur mehr die Lichtquellen, die dann bis zum 01. September mit den aktuellen Energielabels gekennzeichnet werden müssen. Bekanntermaßen gelten bereits seit dem 01.03.2021 die neuen Energieeffizienzklassen: G steht für den höchsten Energieverbrauch und A für den niedrigsten. Alle + Ergänzungen entfallen, so wird also kein elektrisches Gerät und keine Lichtquelle in die nunmehr höchstmögliche Energieeffizienzklasse A eingeordnet werden können, sondern eher in die Klasse C, höchstens B. Auch ein QR-Code ist auf den neuen Energielabels angebracht, hierüber können Produktinformationen aus der EPREL-Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung abgerufen werden.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, und so gibt es für fest mit den Leuchten verbaute Lampen keine gesonderte Kennzeichnungspflicht. Wenn jedoch der Kunde selbst die Möglichkeit hat, die Lampen zu wechseln, bzw. diese überhaupt erst nach dem Kauf einsetzen muss, sind diese ebenfalls kennzeichnungspflichtig.
Die neuen Energielabels für Lichtquellen existieren für den stationären Handel noch bis zum 01. März 2023 parallel zu den alten EU-Energielabels, während der Online-Handel nur 14 Tage Zeit hat, die alten Energielabels gegen die neuen auszutauschen.