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Energielabel

Zum 05.03.2014 wurde die EU Verordnung 518/2014 verabschiedet. Diese besagt, dass Online-Händler ab 2015 für energieverbrauchsrelevante Geräte auf ihren Webseiten elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für Verbraucher bereitzuhalten haben. Unter energieverbrauchsrelevanten Geräten versteht die EU: Fernsehgeräte, Staubsauger, Haushaltswaschmaschinen, Haushaltswäschetrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltsbacköfen, Haushaltsdunstabzugshauben, Haushaltskühlgeräte, Haushaltslampen, Leuchtmittel, Luftkonditionierer, Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtugen, Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturregler und Solareinrichtungen, Wohnraumlüftungsgeräte.

Weiterhin steht dort, dass es in der Verantwortung des Verbrauchers liegt den Beweis zu erbringen, dass das Produkt nicht mehr in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Dabei ist der Umstand, wie es dazu kam, nicht von Relevanz. Er muss jedoch beweisen, dass der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung aufgetreten ist. Zitat: „Das Auftreten dieser Vertragswidrigkeit in dem kurzen Zeitraum von sechs Monaten erlaubt die Vermutung, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung „zumindest im Ansatz“ bereits vorlag, auch wenn sie sich erst nach der Lieferung des Gutes herausgestellt hat.”

Dies ist eine große Menge an Geräten und nicht schnell in ein paar Sätzen erklärt. Deshalb haben wir für Sie eine extra Seite Namens http://www.energielabels.de/ eingerichtet, auf der Sie sich vollautomatisch Informationen zu den jeweiligen Produkten und die dazugehörigen Energielaber beschaffen können.