Cookie Consent by PrivacyPolicies.com

Presse

zurück
Widerrufsrecht bei gebrauchter Ware

Aus rechtlicher Sicht ist das Handeln und das Verkaufen gebrauchter Waren lukrativ, bietet es doch einige Erleichterungen im Vergleich zum Handel mit Neuware. Viele Online-Händler nutzen die hohe Nachfrage nach gebrauchten Artikeln, denn Nachhaltigkeit ist im Trend.


Widerrufsrecht


Bei im Internet geschlossenen Verträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (§ 312 g BGB). Es gib jedoch für die im Internet bestellte Ware Ausschluss- und Erlöschensgründe, beispielsweise für schnell verderbliche Ware. Nennt das Gesetz keine Ausschluss- und Erlöschensgründe, muss von einem bestehenden Widerrufsrecht ausgegangen werden.


Gebrauchte Waren tauchen nicht unter den gesetzlichen Ausschlussgründen auf. Das heißt, für sie gilt ein reguläres Widerrufsrecht. Auf die Frage nach dem Alter oder dem Zustand hat das Widerrufsrecht somit keinen Einfluss. Eine abweichende Regelung in der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft und kann abgemahnt werden. Dies gilt auch für B-Waren, die nicht gebraucht sind.


Fazit


Ein Widerrufsrecht besteht auch beim Kauf von gebrauchten Waren. Dennoch kann man postiv vermerken, dass bei Gebrauchtware umfangreiche Informationspflichten erspart bleiben. Beispielsweise die speziellen Produktkennzeichnungen wie das Energielabel.


Mehr Informationen zur Gebraucht- und Neuware gibt es beim Händlerbund: Hier klicken