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Presse

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Verpackungsgesetz

- Ab dem 03. Juli 2021 treten erste Änderungen des Verpackungsgesetzes von 2019 in Kraft, die teilweise auch für Online-Händler relevant sind.

- Es geht hier um die Eigenverantwortung, die erweiterte Produktverantwortung der Hersteller und Händler, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten!

- Alle Händler, die erstmals systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

- Die erste Etappe der Änderungen im Verpackungsgesetz, die ab dem 03. Juli beginnt, betrifft die Vertreiber von Serviceverpackungen (Kaffeebecher oder Verpackungen für den Außer-Haus-Verkauf von Lebensmitteln) sowie die Hersteller und Händler von Verpackungsmaterialien, die nicht nach dem Gebrauch von Endkunden entsorgt werden, wie die o.g. Produkte.

- Zwei weitere Etappen der geplanten Änderungen treten am 01. Januar 2022 und am 01. Juli 2022 in Kraft. Ab dem 01. Januar 2022 geht es um die Rücknahme und Verwertung von Transportverpackungen, außerdem entfallen diverse Ausnahmen von der Pfandpflicht (Stichwort Dosenpfand).

- Schlussendlich wird die Registrierungspflicht beim Verpackungsregister LUCID verschärft, die Online-Händler müssen die entsprechende Registrierung gegenüber den Marktplatzbetreibern nachweisen, und der Handel auf den Marktplätzen wird ohne diese Registrierung nicht mehr möglich sein.

Der Händlerbund zur Novelle des Verpackungsgesetzes