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Presse

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Müssen Verbraucher die Ware bei Annahme überprüfen?

Neben einem reibungslosen und zügigen Ablauf muss das Paket beim Kunden heil ankommen. Es stellt sich die Frage, ob Verbraucher bei der Warenannahme auf eventuelle Schäden kontrollieren müssen.


Pflicht B2B


Unternehmer kontrollieren bestellte Ware sofort und melden notfalls dem Transporteur oder Vertragspartner umgehend Schäden. Tut man dies als Unternehmer nicht, gilt die Ware „als genehmigt“ und der Empfänger kann sich später nicht mehr auf die Transportschäden berufen. Diese Pflicht gilt jedoch nur im B2B-Bereich.


Pflicht B2C


Ein Verbraucher ist jedoch nicht in der Pflicht, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Und somit kann die Vorschrift aus dem B2B nicht angewendet werden. Eine gegebenenfalls in den AGB angegebene Frist zur Kontrolle und unverzüglichen Rüge ist nicht zulässig. (Beispiel: „Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, und diese innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen.“)


Gewährleistung


Kommt die Ware mit einem Schaden beim Kunden an, liegt ein Gewährleistungsfall vor. Das bedeutet, dass der Käufer nach Wochen oder Monaten seine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen kann. Die stehen dem Kunden innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung zu. In den meisten Fällen wird dann die Ware repariert oder neu versendet.


Fazit


Verbraucher müssen die Ware bei Annahme nicht überprüfen.