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Fremde Marken bei Google AdWords

Man sollte sich die gute Platzierung bei Google nicht mit der Nutzung fremder Marken erkaufen. Somit stellt sich die Frage, ob fremde Marken nicht nur als Keyword gebucht werden, sondern auch im Anzeigentext erscheinen dürfen?


Fremden Markennamens als Suchbegriff


Die Verwendung eines fremden Markennamens als Suchbegriff in einer Google AdWords-Anzeige ist zulässig. Jedoch müssen auf wichtige Kriterien geachtet werden, ein aktuelles Urteil verdeutlich die Sachlage: Hier mehr erfahren.


Das Urteil besagt also: dass beim Keyword-Advertising eine Markenverletzung grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint. Als Beispiel gilt hier der Google-AdWords-Anzeigen-Block. In diesem Block darf weder die Marke noch sonst ein Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthalten.


Fazit


Eine AdWords-Anzeige kann dennoch aus einem anderen Grund markenrechtlich unzulässig sein, beispielsweise wenn einer der zahlreichen Aufweichungen der Rechtsprechung infrage kommt. In diesem Bereich ist also Vorsicht geboten.