Cookie Consent by PrivacyPolicies.com

Presse

zurück
Entgelte für Papierrechnung

Durch die Digitalisierung können Rechnungen schnell, kostengünstig und effizient per E-Mail gesendet werden. Für Papierrechnung berechnen Unternehmen daher zunehmend ein kleines Entgelt, da das Ausdrucken, kuvertieren und frankieren zusätzliche Arbeit und Kosten bedeutet.


Wer nicht gänzlich online unterwegs ist, darf als Unternehmen jedoch weiterhin keine Entgelte für diesen Service verlangen.


AGB & Entgelte


Trotz der anfallenden Kosten für eine Papierrechnung, darf dem Kunden kein zusätzliches Entgelt in Rechnung gestellt werden. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie "für die Zusendung einer Rechnung in Papierform entsteht ein gesondertes Entgelt" ist unwirksam.


In einem aktuellen Beschluss (vom 19.01.2017, Az.: III ZR 296/16) bestätigte der Bundesgerichtshof, das keine Entgelte verlangt werden dürfen. Auch im Jahr 2014 hatte der BGH in dieser Richtung geurteilt (Urteil vom 09.10.2014, Az.: III ZR 32/14).


Verbot nicht für Online-Händler


Der BGH macht deutlich, dass das zusätzliche Entgelt für eine Papierrechnung nur für Anbieter verboten ist, wenn diese Ihr Produkt nicht nur über das Internet vertreiben. Es kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über das Internet bereits zum allgemeinen Standard gehört. Angesichts dessen ist auch die Erteilung einer kostenfreien Rechnung in Papierform weiterhin eine Vertragspflicht für Unternehmen, die nicht ausschließlich online handeln.


Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Wege anbieten und hierüber Verträge abschließen, können erwarten, dass ihre Vertragspartner praktisch ausnahmslos über einen Internetzugang verfügen und in der Lage sind, die ihnen erteilten Rechnungen elektronisch aufzurufen. Sie dürfen für Papierrechnungen ein Entgelt verlangen. Dieses darf die tatsächlich anfallenden Kosten jedoch nicht überschreiten.