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Presse

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Entlastung bei Testergebniswerbung

Voraussetzung für eine rechtskonforme Werbung mit einem Prüfsiegel oder Testergebnis ist die Aktualität der Aussage und wo wer wann was geprüft hat. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Punkt eine Entlastung für Händler statuiert. Viele Gerichte waren sich bei Entscheidung in bestimmten Punkten einig:


Voraussetzungen


Ein Testergebnis, welches für die zusätzliche Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen im Internet herangezogen wird, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:


  • Angabe eines exakten Fundortes
  • Angabe wie viel Produkte insgesamt getestet wurden und welcher Platz im Gesamtranking erzielt wurde
  • korrekte Übernahme des Testergebnisses
  • Werbung darf sich nur auf das getestete Produkt beziehen
  • Testergebnis muss aktuell sein und darf nicht durch neuere Tests oder technische Entwicklungen überholt worden sein
  • Bundesgerichtshof sieht keinen Bedarf für Verlinkungen

In einem aktuellen Beschluss vom 8.12.2016 (Az.: I ZR 88/16) machte das Gericht deutlich, dass im Bereich der Testsiegelwerbung nicht die Schaltung eines elektronischen Verweises (Links) zum Testergebnis verlangt werde, sondern die Angabe einer Internetseite ausreichend sei.