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Verbraucherschutz bei Online- und Kartenzahlung

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Januar 2018 keine extra Gebühren für Kreditkartenzahlung berechnet werden. Egal ob mit der Kreditkarte im Laden eingekauft oder online geshoppt wird. Für Überweisungen oder Lastschrifteinzug dürfen ebenfalls ab Anfang 2018 keine gesonderten Entgelte mehr verlangt werden.


EU-Richtlinie


Für fairen Wettbewerb und einen erhöhten Verbraucherschutz im Handel, wird durch das Gesetz, zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 16.06.2017, eine Anpassung auf europäischer Ebene erfolgen. Der Bundesrat bestätigte damit den Gesetzesentwurf. Dies gilt für:


  • Zahlungskarten
  • SEPA-Überweisung
  • SEPA-Basislastschrift

Die Regelungen betreffen Zahlungen an der Ladenkasse und in Online-Shops und werden europaweit gelten. Die entsprechenden Klauseln, die für diese Zahlungsarten eine Gebühr erheben, müssen von den Händlern entsprechend geändert werden. Ansonsten können Rückforderungsansprüche von Kunden zu erwarten sein, wenn nach Umsetzung des Gesetzes immer noch ein Entgelt erhoben wird.


Für den Handel zwischen Unternehmen kann weiterhin eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden.


Neuerungen und Stärkere Authentifizierung


Bei nicht autorisierten Zahlungen, verlorenen oder gestohlenen Karten bzw. Daten gibt es ebenfalls eine weitere Neuerung. In Zukunft kann bei missbräuchlicher Verwendung nun ein Ersatz durch den Zahlungsdienstleister, bis zu einer Höhe von 50 Euro, verlangt werden. Der bisherige Betrag sinkt somit um 100 Euro. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass eine Ersatzpflicht für den Kunden komplett entfällt.


Der Schutz von Verbrauchern soll beim Online-Banking oder bei Internetkäufen per Kreditkarte erhöht werden. Kunden müssen sich künftig mit mindestens zwei Authentifizierungs-Merkmalen ausweisen. Als Beispiel mit einer Karte und einer Transaktionsnummer. Zahlungsdienstleister müssen dann, bei risikoreichen Vorgängen wie dem Online-Zugriff auf das Konto und der elektronischen Zahlung, solche „starke Kundenauthentifizierung“ verlangen.


Fazit


Am 13. Januar 2018 soll der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen und ein Großteil der weiteren Vorschriften in Kraft treten. Der Bundespräsident muss nun noch das Gesetz unterzeichnen.