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Elektrogesetz und Post vom Umweltbundesamt

Es erfordert einiges an rechtlichem Hintergrundwissen wenn man mit dem Vetrieb von Elektro- und Elektronikgeräten startet. Unter anderem gilt hier für Händler und Hersteller das Elektrogesetz. Das Umweltbundesamt übernimmt dabei die Überwachung. Sollten Sie also ein Schreiben von diesem Amt bekommen, sollten Sie es ernst nehmen.


Durch das Elektrogesetz sind Händler und Hersteller an viele Pflichten gebunden. Darunter befindet sich zum Beispiel die Registrierungspflicht, beim Verkauf unter Umständen eine Rücknahmepflicht für die Altgeräte beim Verkauf von Neugeräten und Befolgung von Meldepflichten sowie Garantiestellung. Es besteht also ein großes Potentzial für Verstöße. Das Umweltbundesamt ist hier für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verantwortlich.


Anhörungsschreiben und/oder Bußgeldbescheide


Auf das Schreiben reagieren nicht wenige Empfänger gar nicht oder sehen es als Fälschung an. Ausschließen kann man Fälschungen nie ganz sicher, deshalb ist ein Anruf beim Umweltbundesamt unter Angabe des Aktenzeichens möglich.


Zu einem Verfahren führen eine (anonyme) Anzeige eines Mitbewerbers beim Amt oder das Umweltbundesamt wird selbst ermittelnd tätig. Sollte der Verdacht bestehen dass ein Händler gegen das Elektrogesetz verstoßen hat, wendet sich das Amt mit einem Schreiben an den Betroffenen und bittet ihn um Anhörung.


Anhörungsmöglichkeit


Es besteht die Möglichkeit für den Angeschriebenen auf den Vorwurf zu reagieren und bei Bedarf falsche Anschuldigungen richtig zu stellen. Der mitgesendete Anhörungsbogen muss dazu ausgefüllt und zurückgesendet werden.


Fazit


Ein Bußgeld im fünf- bis sechsstelligen Bereich kann bei den meisten Verstößen veranschlagt werden. In der Praxis kommt es zwar selten zu so einer hohen Strafe, allerdings ist rechtlicher Rat bei einem Verfahren gut investiert. Es versteht sich von selbst, dass keine Reaktion, keine Alternative ist.