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Rücknahme von Elektroaltgeräte verschärft

Alle betroffenen Elektrohändler müssen seit Juli 2016 eine geeignete Rücknahme von Elektroaltgeräten anbieten. Da die Rücknahme im Handel allerdings eher schleppend voran geht, tritt ein neuer Bußgeldtatbestand ab 1. Juni 2017 in Kraft.


Rücknahme schleppend


Wenn Online-Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Lager- und Versandfläche ein neues Gerät verkaufen, müssen Elektroaltgeräte kostenlos zurückgenommen werden. (Auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm wenn kein Neugerät gekauft wird.) In der Praxis verläuft diese Rücknahme jedoch schleppend. Das liegt daran dass weder Händler noch Kunden hinreichend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und informiert sind.


Konsequenz


Bis lang sah das Elektrogesetz keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vor. Aber aufgrund der Entwicklung im Handel wurde Ende 2016 eine Änderung des Elektrogesetzes beschlossen: ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für rechtswidrig verhaltende Vertreiber. Die Händler, die keine Rücknahmemöglichkeit eingerichtet haben oder die Rücknahme von Elektroschrott verweigern, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Der Vollzug des Gesetzes soll somit gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber geschützt werden.


Fazit


Der neue Bußgeldtatbestand tritt ab 1. Juni 2017 in Kraft. Neben dem Bußgeld gilt ebenfalls die neue Rücknahmepflicht, die auf fünf Altgeräte je Geräteart beschränkt wird.