Presse
Seit 2015 müssen Händler auch im Online-Shop für die Produktkategorien elektronische Etiketten bereithalten (Verordnung Nr. 518/2014). Bald entseht erneuter Handlungsbedarf, weil neue Etiketten eingeführt werden.
Allgemeine Information
Wer Elektrogeräte wie Geschirrspüler, Kühlgeräte oder Waschmaschinen verkauft, muss dafür sorgen, dass der Kunde vor dem Kauf über den Energieverbrauch und andere wichtige Faktoren informiert wird. Die Informationen in Textform in der Artikelbeschreibung festzuhalten, reicht schon lange nicht mehr aus.
Das Energielabel muss in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden. Dabei sollte es gut sichtbar und leserlich sein. Eine alternative Darstellung ist es, dass Energielabel durch einen kleinen „Vorschaupfeil“ darzustellen und diesen mit einem Link zu versehen.
Änderungen der Label
In wenigen Jahren ist Schluss mit den zahlreichen verschiedenen Energielabels. Die Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ sollen abgeschafft und die Energieeffizienzklassen auf eine einheitliche und durchgängige Skala von A bis G beschränkt werden. Mehr Informationen zur Einigung der EU-Kommission gibt es hier: Hier klicken
Fazit
Mit jeder neuen Gesetzesänderung lauern neue Abmahngefahren. Auch wenn der Beschluss noch in ferner Zukunft liegt, so sollten Online-Händler mit einem erheblichen Zeitaufwand rechnen und gut vorplanen.