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Presse

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Werbung mit Garantie

Die Garantie ist eine freiwillig übernommene Leistung des Händlers oder des Herstellers gegenüber dem Kunden auf die er keinen rechtlichen Anspruch hat. Sie erweitert die Rechte des Kunden positiv, da sie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt. Auch für den Händler bringt die Garantie Vorteile, denn sie schafft Vertrauen in seine Produkte und kann ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein.


Die Werbung mit einer Garantie unterliegt rechtlich hohen Anforderungen. Wer diese nicht erfüllt, handelt wettbewerbswidrig und muss mit Abmahnungen rechnen.


Was ist eine Garantie


Eine Garantie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Garantiegeber (Hersteller, Lieferant, Verkäufer) und Garantienehmer (Käufer der Ware). Der Inhalt kann individuell festgelegt werden. Für alle Garantien gilt, dass sie die gesetzlichen Rechte ausschließlich erweitern können. Damit die Garantie wirksam ist, müssen folgende Bestimmungen und Pflichtinformationen eingehalten werden:


  • Geltungsdauer der Garantie
  • Name und Anschrift des Garantiegebers
  • Beschreibung des Inhalts der Garantie
  • Hinweis zur räumlichen Beschränkung der Garantie
  • Hinweis, dass durch die Garantie die Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt werden
  • Informationen zur Geltendmachung der Garantie
  • Garantieerklärung muss in verständlicher Textform abgefasst sein

Unterschiede zwischen ebay & Onlineshop


Bei eBay sind alle Auktionen rechtlich bindende Angebote. Durch die Beendigung der Auktion wird ein Kaufvertrag geschlossen. Die Garantieerklärung muss daher bereits in der Artikelbeschreibung enthalten sein. (OLG Hamm entschieden Urteil vom 22.11.2011.


In einem Online-Shop kommt der Vertrag durch eine Bestätigungs-Mail des Verkäufers oder durch Zusenden der Ware zustande. Shop-Betreiber müssen daher bei Vertragsschluss über die Garantiebedingungen informieren.


Werbung mit Selbstverständlichkeiten


Es ist unzulässig mit Selbstverständlichkeiten zu werben. Das heißt, dem Kunden zu suggerieren, dass er einen zusätzlichen Vorteil erhalte, obwohl die Leistungen ihm von Gesetzes wegen ohnehin zustehen. Folgende Besipiele gehören dazu:


  • Bei uns nur echte Ware
  • 24 Monate Gewährleistung
  • 14-Tage Widerrufsrecht
  • 14- Tage Geld-zurück-Garantie
  • Das Versandrisiko übernehmen wir

Unzureichende Informationen


Eine Werbung, die beispielsweise den Hinweis „5 Jahre Garantie“ ohne weitere Angaben zu den Garantiebedingungen enthält, ist wettbewerbswidrig. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 25.08.2016).


Auch die Werbung mit der Aussage „Lebenslange Garantie“ ist zu unbestimmt. Sie kann irreführend sein, da der Garantiegeber nicht abschätzen kann, wie lange der Kunde leben wird. Zur Vermeidung von Irreführungen sollte die Dauer der Garantie konkret benannt werden z.B. „30 Jahre“.


Fazit


Online-Händler müssen bei der Werbung mit Garantien und der Garantieerklärung strenge rechtliche Anforderungen beachten. Da sich Unterschiede im Online-Shop und auf den verschiedenen Plattformen wie ebay ergeben, müssen Händler darauf achten an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt sie über den Umfang der Garantie informieren.