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Gesetzentwurf: Zahlartgebühren für Verbraucher kostenlos

Die Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Das Ziel des Gesetzes ist es, dass Händler keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen dürfen. Diese Regelung zur Gebührenweitergabe soll europaweit und stationär durchgesetzt werden.


Gesetzentwurf


Das Bundesministeriums legte vor einer Woche der Justiz und dem Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vor, der Online-Händler dazu verpflichten soll, alle Zahlungsarten in ihrem Shops für den Kunden kostenfrei anzubieten..


Der Entwurf sieht die Stärkung des Wettbewerbs vor. Dabei sollen Kunden von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister profitieren. Das bedeutet, dass zukünftig keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr vom Kunden verlangt werden dürfen. Dieses Gesetz soll europaweit und auch für den stationären Handel gelten.


Sicherheit auf dem Prüfstand


Neben den Kosten steht ebenfalls die Sicherheit im Zahlungsverkehr im Mittelpunkt, die durch eine starke Kundenauthentifizierung (z. B. Karte und TAN) zukünftig durch Zahlungsdienstleister verlangt werden soll. Die Anforderungen werden in Kürze in den "technischen Regulierungsstandards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation" veröffentlicht.


Ob der Gesetzentwurf angenommen und umgesetzt wird bleibt abzuwarten.