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Nutzung fremder Marken als Metatag

Die Beeinflussung der Suchmaschine ist eine Möglichkeit Kunden in den Shop zu bringen. Da dies aber kein rechtsfreier Raum ist, müssen folgende Dinge beachtet werden:


Markenname verwenden:


Sofern der Händler Artikel des Markeninhabers zulässigerweise verkauft, darf er den Markennamen verwenden. Der Markenname darf auch zusammen mit der Bewerbung des Produktes fallen, wenn es sich um ein Originalprodukt handelt, welches für den Vertrieb auf dem europäischen bzw. deutschen Markt bestimmt war.


Fremde Markennamen in Metatags:


Eine unzulässige Verwendung einer fremden Marke ist es, wenn der Händler keine entsprechenden Markenprodukte verkauft, und der Markenname „das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine“ beeinflusst. (Bundesgerichtshof, GRUR 2009, 1167 Rn. 14; GRUR 2010, 835 Rn. 25) Der Suchende nimmt die Bezeichnung nicht unmittelbar wahr, jedoch stößt er auf die Internetseite wenn er den Markenbegriff als Suchwort eingibt.


Der Kunde soll mit dem Suchergebnis auf eine Webseite gelockt werden, die keine Markenprodukte im Angebot hat. Der Händler nutzt die Bekanntheit einer Marke und die Suchanfragen aus, um selbst etwas zu verkaufen.


Hidden Content:


Gleiches gilt für den "hidden content". Das sind Inhalte, die mittels weißer Schrift auf weißem Hintergrund stehen. Hier liegt zum einen ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google vor, als auch eine Markenverletzung, wenn der Shop mit der Marke nichts zu tun hat.