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Verschärfung des Elektrogesetzes

Am 24. Oktober 2015 trat das Elektrogesetz in Kraft, welches umfassende Registrierungspflichten und Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten für den Handel vorsieht. Wer die Rücknahme eines Elektroaltgerätes verweigert wird in Zukunft mit hohen Bußgeldern abgemahnt.


Überwiegend größere Händler sind von der Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten beim Kauf eines neuen Produktes betroffen. Diese Händler haben eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter für diese Geräte. Einige Vertreiber haben bis heute weder von der Pflicht gehört noch sie in der Praxis umgesetzt. Diese Nachlässigkeit wird den Händlern in Zukunft nun zum Verhängnis werden.


Neben großen Händlern wie Amazaon und Ikea können nun auch kleinere Händler in die Falle tappen. Bisher konnten zwar Abmahnung wegen der fehlenden Rücknahme ausgesprochen, jedoch keine Bußgelder von amtlicher Seite verlangt werden. Das geltende Elektrogesetz enthält diesbezüglich keine Vorschriften. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht ist zwar ein Wettbewerbsverstoß und kann von Konkurrenten und (Umwelt-)Verbänden abgemahnt werden, jedoch begingen die Händler bisher damit keine Ordnungswidrigkeit.


Künftige Bußgelder geplant


Das Bundeskabinett hat vor einem Monat eine Änderung des Elektrogesetzes beschlossen. Künftig sollen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden wenn keine Rücknahmemöglichkeit eingerichtet wurde oder die Rücknahme verweigert wird. Am 14. Dezember 2016 hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Dieser Entwurf soll außerdem mehr Aufschluss bezüglich der praktischen Umsetzung der Rücknahmepflichten bieten.


Aktuell muss der Gesetzesentwurf alle Gesetzgebungsschritte durchlaufen. Diese könnte schon Mitte 2017 abgeschlossen sein.