Cookie Consent by PrivacyPolicies.com

Presse

zurück
Neue Informatiosnpflicht für Lebensmittelhandel

Wie wir bereits in einem früheren Newsbeitrag berichteten, tritt am 13. Dezember 2016 eine neue Informationspflicht hinzu. Wir fassen noch einmal zusammen, was Sie beachten müssen:


Nährwertdeklaration


Zusätzlich zur Angaben der Nährwert-Deklaration müssen Sie folgende Angaben Ihren Verbrauchen anzeigen:

  • Brennwert
  • Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz

Freiwillige Ergänzungen


Neben den Pflichtangaben können auch freiwillige Ergänzungen zum Produkt hinzugefügt werden. Welche das sind, fnden Sie direkt hier:

  • einfach ungesättigte Fettsäuren
  • mehrfach ungesättigte Fettsäuren
  • mehrwertige Alkohole
  • Stärke
  • Ballaststoffe
  • Vitamine oder Mineralstoffe gemäß Anhang XIII der LMIV

Achtung Abmahnung


Bei nicht Erfüllung der Informationspflicht können Mitbewerber oder Verbände Abmahnungen wegen fehlerhafter oder fehlender Produktkennzeichnungen aussprechen. Diese Verletzung der Informationspflicht gehört mittlerweile mit zu den am häufigsten abgemahnten Verstößen im Online-Handel.