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Presse

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Änderung des Wettbewerbsrechts

Durch die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft wird eine neue Änderung beim Wettbewerbsrecht auf den Weg gebracht, welche sich auf die Kontrolle von Fusionen und vor zu viel Marktmacht schützen soll.


9. GWB-Novelle für bessere Wettbewerbssituation


Daten- und internetbasierte Geschäftsideen können sich durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahre schnell zu einer Marktkonzentration entwickeln. Deshalb verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (9. GWB-Novelle). Dieses Gesetz beinhaltet die Feststellung, dass ein Markt auch dann wettbewerbsrechtlich zugrunde gelegt werden kann, wenn zwischen den unmittelbar Beteiligten kein Kapital fließt. Die Gesetzesnovelle enthält außerdem eine Reihe neuer Kriterien um anstehende Fusionen besser unter Kontrolle zu haben und um die Stellung von Unternehmen im Markt besser beurteilen zu können.


Bessere Kontrolle von Geschäftsfusionen im Blick


Mit dem Gesetzentwurf will das Bundeskabinett die Kontrolle bestimmter Fusionen verbessern. Beispielsweise können junge Start-ups von großen und etablierten Firmen übernommen werden, ohne dass Kontrollmaßnahmen durch die Kartellbehörden initiiert werden. Denn aktuell werden nur Unternehmenszusammenschlüsse kontrolliert, bei denen die Umsatzzahlen eine gewisse Grenze überschreiten. Meistens erreichen Start-ups häufig nicht diese Grenze wenn ein größeres Unternehmen sie akquiriert.


Da Start-ups meist innovative Geschäftsideen besitzen, kann dies im digitalen Bereich den Markt schnell verändern. Das macht sie für eine Übernahme interessant, kann aber in Folge einer Übernahme zu einer unerwünschter Dominanz im Markt und zu Wettbewerbsbehinderung führen.