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Presse

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Kündigungen auch per E-Mail möglich

Wenn ein Unternehmen eine ausschließliche digitale Kommunikation führt und reine Online-Dienstleistung anbietet, so darf die Kündigung per Mail nicht ausgeschlossen werden.


Wenn Vertragsschlüsse, Vertragsänderungen, sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses oder ähnliche Sachen per Mail erledigt werden, ist eine schriftliche Kündigung (nicht per Mail) mit eigenhändiger Unterschrift eine Benachteiligung für die Kunden.


Näheres dazu von einem Urteil aus dem Bundesgerichtshofes:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=III%20ZR%20387/15&nr=75546


Das Problem wird sich ab dem 1. Oktober 2016 erledigen da eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen wird, nach welcher AGB-Klauseln nicht mehr zulässig sind, wenn sie eine strengere Form als die Textform vorsehen.