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Achtung bei der Domainwahl

Wer immer noch nach einem passenden Domainnamen sucht, sollte begehrte Begriffe, Suchwörter oder gängige Namen eher meiden. Erst kürzlich musste wieder ein Streit vor dem Bundesgerichtshof entschieden werden.


In diesem Fall ging es um den Namen Grit Lehmann. Eine Inhaberin bildete mit Ihrem bürgerlichen Namen eine Domain namens „grit-lehmann.com“. Allerdings gab es diesen Namen bereits in einer anderen Domain als „grit-lehmann.de“. Die Inhaberin der „.com“ Domain ging schließlich gegen den Domain Inhaber von „grit-lehmann.de“ vor.Die Freigabe war trotz hinzuziehen des Denic gescheitert und somit wandte sich die Inhaberin an den BGH und klagte dort um die Freigabe der Domain "grit-lehmann.de". Der Bundesgerichtshof kam dieser Bitte nach.

Die Bundesrichter entschieden, dass eine Grit Lehmann ein Anrecht auf die Internetadresse "grit-lehmann.de" hat. Der eigentliche Knackpunkt bei der Entscheidung am BGH war, dass der Domain Inhaber von grit-lehmann.de nicht so hieß sondern seine Frau, für die er diese Webseite halte. Da keinerlei Hinweise diesbezügliche auf der Webseite zu finden waren, musste somit die Domain grit-lehmann.de freigegeben werden.


Bei der Wahl eines Domainnamen sollten Sie immer darauf achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Darunter zählen nicht nur Namensrechte, sondern auch Marken-, Kennzeichnungs- und Persönlichkeitsrechte. Werktitel wie Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen. Städte- und Gemeindenamen oder Namen von staatlichen Einrichtungen sollten Sie bei Ihrer Domainwahl ebenso meiden. Auch bürgerliche Namen, Firmennamen, Berufsbezeichnungen genießen namensrechtlichen Schutz. Demnach sollte überprüft werden, dass der ausgewählte Domainname sich nicht mit identischen Namen überschneidet.