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Amazon-Marketplace-Händler haften auch durch Änderungen von Dritten

Der Bundesgerichtshof hat am 3. März 2016 entschieden, dass Amazon-Händler für Änderungen an ihren eingestellten Angeboten auf Amazon-Marketplace haften, auch wenn die Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Das entsprechende Urteil wurde vom Bundesgerichtshof hier veröffentlicht: bitte klicken


In einen aktuellen Fall hatte ein Händler auf der Amazon-Marketplace-Plattform einen Artikel aus dem Bereich des Computerzubehörs eingestellt, und dabei den Markennamen des Herstellers verwendet. Später haben sich andere Händler am Produkt zu schaffen gemacht. Ihnen war es möglich das Angebot für die Folgezeit zu ändern und der ursprüngliche Herstellername wurde durch einen anderen Markennamen ersetzt.Dafür muss nun der ursprüngliche Ersteller des Angebots haften. Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass die Händler wüssten, dass Änderungen und Anpassungen des Listings durch andere Händler auf dem Amazon-Marketplace vorgenommen werden können.Der BGH hat zugunsten des Herstellers angenommen, dass er die Änderungen nicht vorgenommen habe sondern ein nicht zu ermittelnder Dritter. Somit ist der ursprüngliche Händler kein Täter einer Markenverletzung. Jedoch hafte er zumindest als Störer denn er sei dazu verpflichtet, sein Angebot in regelmäßigen Abständen auf Änderungen zu überwachen. Diese Prüfungspflicht bestehe übrigens auch, ohne dass der Markenhersteller auf eine Rechtsverletzung hinweisen muss.


Fazit:

Händler müssen ihre Angebote regelmäßig prüfen. Dabei hat der Bundesgerichtshof offen gelassen in welchen zeitlichen Abständen dies geschehen soll. Die Besonderheit an diesem Fall: die junge Marke wurde erst vor kurzem eingetragen und es lasse sich daraus ableiten dass nach dieser Eintragung beinahe zwei Wochen keine Prüfung vorgenommen wurde. Und das verletze bereits die Prüfpflichten. Von daher ist davon auszugehen das die Rechtsprechung deutlich kürzere Prüfungszeiträume verlangen wird. Wenn bereits 2 Wochen zu lang sind, so werden Händler ab sofort nach mehreren Tagen in Ihre Angebot prüfen müssen.