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Schutz vor dem Missbrauch von Verbraucherdaten

Regelt die Möglichkeit von Verbandsklagen, wenn Unternehmen gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Bisher können Verbraucherverbände, Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze Unterlassungsansprüche geltend machen, künftig aber auch bei Datenmissbrauch.

In Aktion tritt das Gesetz, wenn Daten von Verbrauchern „zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden“.

Im Endeffekt bedeutet das also, dass keine neuen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf die Händler zukommen und das Ziel ist es, dass „unseriöse Unternehmen keinen Wettbewerbsvorteil mehr haben“. http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/datenschutz_verbraucherschutz_debatte/398916